Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

GENERALI – Gartenversicherung

Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, für seine Parzelle einen Versicherungsschutz abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Police erhalten. Ihr Einzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug sind der Nachweis für die Zahlung. Kleingärtner, die nicht bei der GENERALI Kleingärtnerversicherung sind, haben auf Verlangen des Vorstandes ihre Versicherungsverbindung mitzuteilen.

 

Wer bis zum 31. Januar des laufenden Jahres diesen Betrag, der eingebunden ist in der Jahresrechnung, nicht überwiesen hat, verliert zum 01. Februar des laufenden Jahres den Versicherungsschutz und wird durch uns dem Stadtverband gemeldet. Vermeiden Sie bitte Verzögerungen bei den Überweisungen, damit wir keine zusätzlichen Aufwände haben.

 

Kündigungen der Gartenversicherungen für das darauffolgende Jahr sind nur bis zum 30. September des laufenden Jahres möglich. Sollte nur eine der Versicherungsarten (Unfall- oder Sachversicherung) gekündigt werden, ist das ebenfalls mitzuteilen.

 

Für Kleingärtner der Mitgliedsvereine des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner wird auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit der Generali-Versicherungen Versicherungsschutz gewährt, gegen:

 

  1. Feuer-,

  2. Einbruchsdiebstahl-, Vandalismus-,

  3. Beraubungs-,

  4. Sturm- / Hagel-,

  5. Glasbruch- und

  6. Elementar-Schäden.

 

Antragsformular zum downloaden: Beitrittserklaerung-Rahmenvertrag

 

>> Versicherungsschutz bei Sturmschäden
Bei Sturmschäden am eigenen Gebäude greift die Sturmversicherung des Rahmenvertrages, wenn der Pächter über den Rahmenvertrag auch versichert ist.

 

Gewächshäuser sind nicht über den Rahmenvertrag versichert, diese müssen über eine Zusatzversicherung abgesichert werden.

 

Weiterhin ist im Rahmenvertrag der Einschluss „Aufräumkosten für Bäume bis 250 EUR“ enthalten. Dabei geht es um die Kosten für die Entfernung von Bäumen vom Versicherungsgrundstück, nachdem diese umgestürzt sind. Es ist dabei egal, ob der Baum vorher auf der Parzelle gestanden hat.  Es muss der Baum im Ganzen umgestürzt sein. Und er muss vom Versicherungsgrundstück entfernt werden. Dann reguliert die Versicherung bis zu 250 EUR. Nicht erstatten werden die Kosten für das Aufräumen von nur abgebrochenen Ästen.

 

Zur Meldung eines Schadens bitte das Formular Schadenanzeige ausdrucken und senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an:

 

Kontakt:
Büro für Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG
Peter Holzke
Wintergartenstr. 11
04103 Leipzig
Telefon: +49 341 212094966

 

Öffnungszeiten:

Montag

9:00 – 17:00 Uhr

Dienstag

9:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch

9:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag

9:00 – 17:00 Uhr

Freitag

9:00 – 15:00 Uhr

In jedem Fall ist der Vorstand zu informieren!